Geburtszeit bescheinigen
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Postanschrift
Kirchstraße 5
56751 Polch
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sibylle Leiste
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02654 9402-117
Fax: 02654 940270-117
E-Mail: Sibylle.Leiste@maifeld.de
Frau Ingrid Sesterhenn-Rex
Postanschrift
Marktplatz 4 - 6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Fax: 02654 9402-70136
Telefon Festnetz: 02654 9402-136
E-Mail: ingrid.sesterhenn-rex@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Voraussetzungen
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von:
Gebühr 12.00 EUR
Gebühr 10.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2020
Stichwörter
Baby, Geburt, Personenstand, Bescheinigung