Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter
Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.
Beschreibung
Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen
- Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
- Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)
Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.
In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.
Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nur mit Terminvereinbarung möglich! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Öffnungszeiten Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beratungsangebote des Gesundheitsamtes in Neustadt: * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde, Donnerstag, 15:00 bis 17:00 Uhr. * Tuberkulose-Sprechstunde - nach Bedarf - mit Terminvereinbarung -
Kontakt
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Dr. Petra König
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9617100
Fax: 06322 96187100
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen / Ärzte, Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure, Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter sowie Arzthelferinnen, MTA, Verwaltungskräfte und Honorarkräfte betreuen rund 133.000 Einwohner im Landkreis Bad Dürkheim und 53.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.
Voraussetzungen
Für Mütter und Väter:
- Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
- eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
- Pflegebedürftigkeit droht
Für die Mitnahme von Kindern:
- Sie sind erziehungsberechtigt
- Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
- Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.
Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.
Kosten
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.07.2020
Stichwörter
Vater-Kind-Kur, Vater-Kind-Maßnahme, Mutter-Kind-Kur, Mutter-Kind-Maßnahme, Müttergenesungswerk