Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Krankenversicherte Gewährung

    Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

    Krankenkassen bieten Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsführsorge an.

    Beschreibung

    Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

    • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
    • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
    • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

    Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

    • eigene Fachkräfte
    • sowie finanzielle Förderung.

    Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

    Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

    Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Ansprechpartner

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Krankenversicherung, Förderung, Gesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung, Prävention

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de