Medizinische Praxis anmelden
Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie etc. entscheiden sich für eine eigene Praxis.
Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Praxis an das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 651 715-510
E-Mail: gesundheitsamt@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 9, Gesundheitszeugnis
erforderliche Unterlagen
- Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
- Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- verliehene akademische Grade und Titel
Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.
Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung noch vor der Tätigkeitsaufnahme abgeschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.
Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.
Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ergotherapie, Physiotherapie, Arztpraxis, Arztpraxen, Praxen, Podologie, Logopädie