Medizinische Praxen Anmeldung

    Medizinische Praxis anmelden

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie etc. entscheiden sich für eine eigene Praxis.

    Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Praxis an das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

    Ansprechpartner

    Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@sinzig.de

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    Fax: 02642 4001-190

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2015 (von: Webservice, ST_Sinzig)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Sinzig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • verliehene akademische Grade und Titel

    Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

    Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung noch vor der Tätigkeitsaufnahme abgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

    Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

    Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ergotherapie, Physiotherapie, Arztpraxis, Arztpraxen, Praxen, Podologie, Logopädie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)