Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel an eine andere Schulart beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Zuständigkeit
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Ansprechpartner
Ganztagsschule Ludwig-Schwamb-Schule Mainz
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GS Mainz Ludwig-Schwamb
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Theodor-Heuss-Schule - Grundschule Mainz-Hechtsheim
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GS Mainz Theodor-Heuss
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Grundschule Mainz-Gonsenheim Maler-Becker-Schule
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GS Mainz Maler-Becker
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Grundschule Mainz-Bretzenheim Heinrich-Mumbächer-Schule
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GS Mainz-Bretzenheim Mumbächer
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Grundschule Mainz-Weisenau Schillerschule
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GS Mainz-Weisenau Schiller
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Grundschule Dr. Martin-Luther-King-Schule Mainz
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GS Mainz Dr. M. L. King
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Martinusschule Oberstadt Mainz Private Grundschule
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GS Mainz-Oberstadt Martinus
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Telefon Festnetz: 06131 95300-0
Telefon Festnetz: 06131 9530011
Fax: 06131 95300-20
E-Mail: martinusschule@mso.bildung-rp.de
Private Grundschule Martinus-Schulen Mainz-Weisenau
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GS Mainz-Weisenau Martinus
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Telefon Festnetz: 06131 839207
Fax: 06131 831065
Grundschule Erich Kästner Schule Mainz Bretzenheim-Süd
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GS Mainz Bretzenheim-Süd
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Peter-Jordan-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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Anne-Frank-Realschule plus Mainz
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RS+ Mainz Anne Frank
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Realschule plus Mainz-Lerchenberg im Carl-Zuckmayer-Schulzentrum
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RS+ Mainz-Lerchenberg
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Private Grund- u. Realschule plus Martinus-Schule Weißliliengasse
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GRS+ Mainz Martinus
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Telefon Festnetz: 06131 229153
Fax: 06131 280809
E-Mail: sekretariat@martinus-schule-weissliliengasse.bildung-rp.de
Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz
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GY Mainz Rabanus-Maurus
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Telefon Festnetz: 06131 9503070
Telefon Festnetz: 06131 9503071
Fax: 06131 9503073
E-Mail: rama-mainz@stadt.mainz.de
Berufsbildende Schule Mainz II Hauswirtschaft und Sozialwesen Sophie-Scholl-Schule
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Berufsbildende Schule III Mainz - Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheit
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BBS Mainz III
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Berufsbildende Schule Mainz IV Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule
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BBS Mainz IV
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Steinhöfelschule, Partnerschaft Veigel und Veigel, Private Berufsbildende Schule
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BBS Mainz Steinhöfel
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Katholische Berufsbildende Schule Mainz
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BBS Mainz Katholisch
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Telefon Festnetz: 06131 1440780 Ketteler
Telefon Festnetz: 06131 671137 Elisabeth
Fax: 06131 144078-19
E-Mail: info@kbs-mainz.de
Katholisches Klinikum Mainz staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschule
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BBS Mainz Kath. Klinikum
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Staatlich anerkannte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
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BBS Mainz Uniklinikum
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Integrierte Gesamtschule am Europakreisel
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IGS Mainz Europakreisel
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Telefon Festnetz: 06131 12-170000
Telefon Festnetz: 0172 4080526
Fax: 06131 12-170099
E-Mail: schule.igsae@stadt.mainz.de
Freie Waldorfschule Mainz-Finthen
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FWS Mainz
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Telefon Festnetz: 06131 472077
Telefon Festnetz: 06131 472078
Fax: 06131 474335
E-Mail: fws.mainz@web.de
erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Fristen
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 14.01.2021
Stichwörter
Schulwechsel, andere Schule, Schulformwechsel, anmelden, beantragen