Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel an eine andere Schulart beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Zuständigkeit
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Ansprechpartner
Grundschule Ludwighafen Brüder-Grimm-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504420910
Fax: 0621 504420998
Telefon Festnetz: 0621 504420911
E-Mail: info@gs-brueder-grimm.de
Grundschule Oppau Goethe-Mozart-Schule Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504421798
Telefon Festnetz: 0621 504421711
Telefon Festnetz: 0621 504421710
E-Mail: info@GS-Goethe-Mozart.de
Albert-Einstein-Grund- und Realschule plus Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504-424310
Telefon Festnetz: 0621 504-423720
Fax: 0621 504-423797
E-Mail: info@aes-lu.de
Internet
Integrierte Gesamtschule Ludwigshafen Edigheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621-504425620
Telefon Festnetz: 0621 504425610
Fax: 0621 504425698
E-Mail: info@igs-edigheim.de
Internet
Grundschule Ludwigshafen Oggersheim Schillerschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504424111
Fax: 0621 504424198
Telefon Festnetz: 0621 504424110
E-Mail: info@gs-schiller.de
Grundschule Ludwigshafen Hochfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504422111
Fax: 0621 504422198
Telefon Festnetz: 0621 504422110
E-Mail: info@gshochfeld-lu.de
Grundschule Ludwigshafen Niederfeldschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504423310
E-Mail: info@gs-niederfeld.de
Internet
Grundschule Ludwigshafen Mundenheim Schillerschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504-423998
Telefon Festnetz: 0621 504-423910
Schillerschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504-423920
Telefon Festnetz: 0621 504-423921
Fax: 0621 504-423997
E-Mail: sfl@schillerschule.com
Internet
Schloss-Schule Oggersheim FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504401711
Fax: 0621 504401798
Telefon Festnetz: 0621 504401710
E-Mail: info@sfl-schloss-lu.de
Internet
Schule an der Blies FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504420720
Fax: 0621 504420797
Telefon Festnetz: 0621 504420721
E-Mail: sfl@bliesschulen.de
Internet
Mosaikschule Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 67005166
Telefon Festnetz: 0621 67005171
Fax: 0621 67005170
E-Mail: info@mosaikschule-lu.de
Internet
Anne-Frank Realschule plus Ludwigshafen - Kooperative Realschule -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Karolina-Burger-Realschule plus Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504425797
Telefon Festnetz: 0621 504425710
Telefon Festnetz: 0621 504425720
E-Mail: info@kbrsplus.de
Internet
Adolf-Diesterweg-Realschule plus Ludwigshafen - Kooperative Realschule -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ernst-Reuter-Realschule plus Ludwigshafen - Integrative Realschule -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Berufsbildende Schule Naturwissenschaften im Georg- Kerschensteiner Berufsb.-zentrum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Anna-Freud-Schule Berufsbildende Schule, Sozialwesen, Gesundheit und Hauswirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Private staatl. anerkannte Fachschule f. Altenpflege des Caritasverbandes d. Diözese Speyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 683038
Fax: 0621 6375442
Internet
Berufsbildende Schule Technik I Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504-4123
Fax: 0621 504-3789
Telefon Festnetz: 0621 504-4101
E-Mail: sekretariat@t1.bbslu.de
Internet
Krankenpflegeschule am Klinikum Ludwigshafen KliLu
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: KPS@klilu.de
Internet
Staatlich anerkannte Pflegeschule St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein "Umlenkungsverfahren" an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Fristen
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.01.2021
Stichwörter
andere Schule, anmelden, beantragen, Schulwechsel, Schulformwechsel