Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel an eine andere Schulart beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Zuständigkeit
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
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Grundschule Oberbieber Friedrich-Ebert-Schule
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GS Neuwied-Oberbieber
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Hermann-Gmeiner-Schule Grundschule Großmaischeid
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GS Großmaischeid
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Grundschule Geschwister-Scholl Neuwied
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GS Neuwied Geschwister-Scholl
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Wülfersberg-Schule Grundschule Neuwied-Gladbach
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GS Neuwied-Gladbach
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Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
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GS Neuwied-Niederbieber
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Grundschule Rheinbreitbach Gebrüder-Grimm-Schule
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GS Rheinbreitbach
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Grundschule Margaretenschule Neuwied
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GS Neuwied Margareten
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Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
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GS Neuwied-Heimbach-Weis
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Grundschule in der Au Neustadt/Wied
Aktuelles
GS Neustadt/Wied
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Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
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GS Neuwied FCSN
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Grundschule Waldbreitbach
Aktuelles
GS Waldbreitbach
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Telefon Festnetz: 02638 4250
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Fax: 02638 9478471
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderschule
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SFBLS Neuwied
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Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Förderschule
Aktuelles
SFGLS Neuwied
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Paul-Schneider-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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SFE Neuwied
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Christiane-Herzog-Schule FSP motorische Entwicklung Förderschule
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SFM Neuwied
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Carl-Orff-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Neuwied
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02622 883910
E-Mail: sekretariat@cos-neuwied.de
Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule
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SFL AsbachWW
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02683 94050-0
Telefon Festnetz: 02683 94050-12
Fax: 02683 94050-20
E-Mail: sekretariat@ass.bildung-rp.de
Kinzing-Schule FSP Lernen Förderschule
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SFL Neuwied
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02631 96600
Telefon Festnetz: 02631 966012
Fax: 02631 966020
E-Mail: sekretariat@kinzing-schule.de
Gustav-W.-Heinemann-Schule FSP Lernen u. Ganzheitliche Entwicklung
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SFLG Raubach
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Heinrich-Heine-Realschule plus Neuwied
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RS+ Neuwied Heinrich-Heine
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Robert-Koch-Schule - Realschule plus und Fachoberschule Linz
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RS+FOS Linz
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Robert-Krups-Schule, Realschule plus Neuwied
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RS+ Neuwied Robert-Krups
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Freie Christliche Schule Neuwied - staatlich anerkannte Realschule plus des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
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RS+ Neuwied FCSN
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Telefon Festnetz: 02631 8253300
E-Mail: info@fcsn-rsplus.de
Priv. Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf
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GY Dierdorf
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Telefon Festnetz: 02689 2970
E-Mail: mbgdierdorf@ekir.de
Berufsbildende Schule Gewerbe und Technik Neuwied
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BBS Neuwied Gew./Tech.
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Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Berufsbildend Schule Neuwied
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BBS Neuwied SFGLS
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Private staatlich anerkannte Ersatzschule der Heinrich-Haus gGmbH Neuwied
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BBS Neuwied JG Heinrich-Haus
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Berufsbildende Schule Wirtschaft Neuwied - Ludwig-Erhard-Schule -
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BBS Neuwied Wirt.
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Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Franziskus Krankenhaus Linz
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BBS Linz Franzikus
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Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus GmbH Neuwied
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BBS Neuwied Marienhaus
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Freie Waldorfschule Neuwied -Staatlich genehmigte Ersatzschule- Rudolf-Steiner-Schule Mittelrhein
Aktuelles
FWS Neuwied
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Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Fristen
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 14.01.2021
Stichwörter
Schulwechsel, andere Schule, Schulformwechsel, anmelden, beantragen