Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel an eine andere Schulart beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Zuständigkeit
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Ansprechpartner
Grundschule Idar-Oberstein Algenrodt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64755
Fax: 06781 64759
Telefon Festnetz: 06781 64750
E-Mail: gs-algenrodt@idar-oberstein.de
Internet
Grundschule Westrich Baumholder
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06783 981130
Fax: 06783 981131
Grundschule Idar-Oberstein Oberstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64781
Fax: 06781 64789
Telefon Festnetz: 06781 64780
E-Mail: gs-oberstein@idar-oberstein.de
Grundschule Idar-Oberstein Idarbachtal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64740
Telefon Festnetz: 06781 64741
Fax: 06781 64749
E-Mail: gs-idarbachtal@idar-oberstein.de
Internet
Grundschule Idar-Oberstein Auf der Bein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781/64771
Fax: 06781/64776
Telefon Festnetz: 06781/64770
E-Mail: gs-aufderbein@idar-oberstein.de
Grundschule Fischbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06784/2544
E-Mail: info@grundschule-fischbach.de
Internet
Grundschule Reidenbachtal Oberreidenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06788 7131
E-Mail: info@gs-reidenbachtal.de
Internet
Koop. Realschule plus Idar-Oberstein Ida-Purper-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 568580
E-Mail: info@ida-purper-schule.de
Internet
Göttenbach-Gymnasium Idar-Oberstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06784 90479-0
Fax: 06784 90479-40
Telefon Festnetz: 06784 90479-20
E-Mail: information@gg-io.de
Internet
Harald-Fissler-Schule, Berufsbildende Schule Idar-Oberstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 962-500
Telefon Festnetz: 06781 962-0
Fax: 06781 962-115
E-Mail: info@bbs-io.de
Internet
Priv. Fachschulen Technik Birkenfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06782 181102
Telefon Festnetz: 06782 181500
Fax: 06782 181104
E-Mail: sekretariat@e-s-b.org
Internet
Integrierte Gesamtschule - Magister Laukhard - Herrstein/Rhaunen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06544 9991149
Telefon Festnetz: 06544 9991141
Telefon Festnetz: 06785-997520
E-Mail: info@igs-herrstein-rhaunen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein "Umlenkungsverfahren" an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Fristen
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.01.2021
Stichwörter
anmelden, beantragen, andere Schule, Schulwechsel, Schulformwechsel