Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel an eine andere Schulart beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Zuständigkeit
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Ansprechpartner
Grundschule Winzenheim Bad Kreuznach
Aktuelles
GS Bad Kreuznach Winzenheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 41818
Telefon Festnetz: 0671 9799577
Fax: 0671 9799576
E-Mail: gs-winzenheim@bad-kreuznach.de
Bodelschwingh Schule - Stiftung Kreuznacher Diakonie - FSPe ganzheitl. und motor. Entwicklung Förderschule
Aktuelles
SFGM Meisenheim
Adresse
Hausanschrift
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Don-Bosco-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
Aktuelles
SFG Bad Kreuznach
Adresse
Hausanschrift
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Realschule plus am Rotenfels Bad Kreuznach -Kooperative Realschule plus-
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RS+ Bad Kreuznach am Rotenfels
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06708 660096
Telefon Festnetz: 06708/660097
Fax: 06708 660098
E-Mail: schulleitung@rbme.de
Gymnasium an der Stadtmauer Bad Kreuznach
Aktuelles
GY Bad Kreuznach an der Stadtmauer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private berufsbildende Schule der Stiftung kreuznacher Diakonie, Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Heilerziehungspflege, staatlich anerkannte Ersatzschule
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BBS Bad Kreuznach Diakonie
Adresse
Hausanschrift
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Berufsbildende Schule Technik-Gewerbe-Hauswirtschaft-Sozialwesen Bad Kreuznach
Aktuelles
BBS Bad Kreuznach TGHS
Adresse
Hausanschrift
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Berufsbildende Schule Wirtschaft Bad Kreuznach
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BBS Bad Kreuznach Wirt.
Adresse
Hausanschrift
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DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Berufsbildende Schule für Agrarwirtschaft
Aktuelles
BBS Bad Kreuznach DLR
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 820110
Telefon Festnetz: 0671 820-111
Fax: 0671 820-100
E-Mail: heike.best@drl.rlp.de
Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe der Stiftung Kreuznacher Diakonie
Aktuelles
BBS Bad Kreuznach Diakonie Pflegeberufe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 6053270
Fax: 0671 6053270
Krankenpflegeschule am Gesundheitszentrum Glantal Meisenheim
Aktuelles
BBS Meisenheim
Adresse
Hausanschrift
Freie Waldorfschule Bad Kreuznach
Aktuelles
FWS Bad Kreuznach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0177 9166334
E-Mail: info@fwskh.de
Integrierte Gesamtschule Sophie Sondhelm Bad Kreuznach
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IGS Bad Kreuznach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 4835750
Telefon Festnetz: 1734133697
Fax: 0671 48357525
E-Mail: info@igs-sophie-sondhelm.de
Grundschule Hofgartenstraße Bad Kreuznach
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GS Bad Kreuznach Hofgartenstraße
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Dr. Martin-Luther-King-Grundschule Bad Kreuznach
Aktuelles
GS Bad Kreuznach Martin-Luther-King
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Hausanschrift
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Grundschule Kleiststraße Bad Kreuznach
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GS Bad Kreuznach Kleiststraße
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Bethesda Schule Kreuznacher Diakon. FSP motorische Entwicklung Förderschule
Aktuelles
SFM Bad Kreuznach
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Hausanschrift
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Crucenia-Realschule plus Bad Kreuznach -kooperative Realschule-
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RS+ Bad Kreuznach Crucenia
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Hausanschrift
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Realschule plus Auf Halmen Kirn Europaschule -Kooperative Realschule-
Aktuelles
RS+ Kirn Halmen
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Hausanschrift
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Alfred-Delp-Schule Hargesheim Kooperative Gesamtschule -Staatlich anerkannte Realschule plus Kooperative Realschule und staatlich anerkanntes Gymnasium- in Trägerschaft des Bistums Trier
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RS+ Hargesheim
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Hausanschrift
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Realschule plus Wallhausen/Waldböckelheim Geschwister-Scholl-Schule
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RS+ Wallhausen/Waldböckelh.
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Alfred-Delp-Schule -Gymnasium- in Tr. des Bistums Trier
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GY Hargesheim
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Gymnasium am Römerkastell Bad Kreuznach
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GY Bad Kreuznach am Römerkastell
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Hausanschrift
Kontakt
Gymnasium Kirn
Aktuelles
GY Kirn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06752 8144
E-Mail: verwaltung@gymnasium-kirn.de
erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Fristen
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 14.01.2021
Stichwörter
Schulwechsel, andere Schule, Schulformwechsel, anmelden, beantragen