• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Spätaussiedler Gleichwertigkeit von Zeugnissen anerkennen

Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier. 

Beschreibung

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.

Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.

Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.

Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Aktuelles

Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.

Beschreibung

Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

Kommunale und hoheitliche Aufgaben

Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

Schulen

Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

Adresse

Hausanschrift

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Postanschrift

Postfach 13 20

54203 Trier

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

Fax: +49 651 9494-170

E-Mail: poststelle@add.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 26.12.2009

Technisch geändert am 12.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem ausländischen Abschluss,
  • Ihrem Wohn- oder Arbeitsort,

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.

Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, in den reglementierten Berufen nennten Ihnen die zuständige Stelle konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die gefundenen

Unterschiede ausgleichen können.

„Reglementiert“ bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.

Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Fristen

Keine.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Befähigungsnachweise für Ihren Beruf verloren haben, können diese neu ausgestellt werden.

Sie können auch das Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das ist bei 600 Berufen möglich, die durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Welche Berufe dies genau betrifft, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundes (BQ-Portal).

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.07.2020

Version

Technisch erstellt am 14.08.2020

Technisch geändert am 18.02.2025

Stichwörter

Anerkennung in Deutschland, Gleichwertigkeitsverfahren, Bundesvertriebenengesetz, BVFG, Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020