Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
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    Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

    Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz - Referat 15312

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittlere Bleiche 61
    55116 Mainz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2022
    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.08.2020
    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Universität, Hochschule, Studium, Erasmus, Medizin, Approbationsordnung, Humanmedizin, Studienortwechsel, Hochschulwechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020