Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

    Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

    Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

    Hinweise für Worms: Versicherungsangelegenheiten für Bürger (Rentenstelle)

    Auskunftserteilung Antragsaufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Antragsaufnahme von

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Rente wegen Erwerbsminderung
    • Erziehungsrente
    • Hinterbliebenenrente
    • Kontenklärung
    • Beitragserstattung
    • Freiwillige Versicherung
    • Aufnahme von Zeugenaussagen und Versicherungen an Eides statt

    • Beglaubigung von rentenrechtlich relevanten Unterlagen

    • Bestätigung von Lebensbescheinigungen für ausländische Rententräger

    Information:

    Das Versicherungsamt der Stadt Worms ist zuständig für Auskunftserteilung und Antragsentgegennahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie in Worms wohnen oder hier berufstätig sind.

    Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim ausfüllen der Antragsformulare und leiten Ihre Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Rentenanträge:

    Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen.

    Folgend Unterlagen werden hierzu benötigt:

    • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
    • Bankverbindung (BIC und IBAN-Nummer)
    • Steuer-Identifikationsnummer
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Krankenkassenkarte
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Adresse der zahlenden Stelle bei Betriebsrente
    • ggf. Vertrag über Altersteilzeit
    • ggf. Nachweise über weitere Ansprüche (z. B. ausländische Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
    • ggf. Geburtsurkunde aller Kinder

    Bei Hinterbliebenenrente werden zusätzlich Sterbe- und Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden von waisenrentenberechtigten Kindern sowie die Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen benötigt.

    Bei Rente wegen Erwerbsminderung sind zusätzliche Angaben zum medizinischen Sachverhalt sowie zum beruflichen Werdegang zu machen (wie Benennung der Erkrankungen, Namen und Adressen der behandelnden Ärzte, Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, Name und Adresse des letzten Arbeitgebers, Beschäftigungsübersicht). 

    Wegen der Individualität des Einzelfalles muss von einer weiteren Aufzählung der möglichen Unterlagen abgesehen werden. Einzelheiten werden bei der Terminvergabe besprochen.

    Anträge auf Kontenklärung:

    Anträge auf Kontenklärung werden ebenfalls von uns entgegengenommen.

    Die individuellen Versicherungsverläufe sind oftmals nicht vollständig, denn nicht immer werden rentenrechtliche Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Zeiten im Beitrittsgebiet und im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten, schulische Zeiten) dem Rententräger automatisch mitgeteilt.

    In diesen Fällen sind oftmals umfangreiche Kontenklärungen erforderlich, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.

    Sonstiges:

    Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt der Rententräger grundsätzlich Originale oder beglaubigte Kopien. Beglaubigungen von rentenrechtlichen Versicherungsunterlagen sowie Lebensbescheinigungen für ausländische Versicherungsträger werden vn uns kostenfrei vorgenommen.

    Kostenpflichtige Beglaubigungen beim Bürgerservice sind somit in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich.

    Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung:

    Versicherungsämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Rentenversicherung. Haben Sie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Ihren gespeicherten Daten bzw. benötigen Sie einen Versicherungsverlauf, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Diese hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus der Stadt Worms ab, einen Termin können Sie unter der Tel.-Nr. 06131-274250 vereinbaren.

    Antragsformulare und Broschüren online:

    Alle Formulare für Rentenanträge, Kontenklärungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie ausführliche Begleitbroschüren werden von der Deutschen Rentenversicherung www.deutscherentenversicherung.de im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz - Referat 15312

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittlere Bleiche 61

    55116 Mainz

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2022

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr  

    Kontakt

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Studium im Inland:

    • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

    Studium im Ausland:

    • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

    Voraussetzungen

    • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.08.2020

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Universität, Hochschulwechsel, Studienortwechsel, Studium, Medizin, Erasmus, Hochschule, Approbationsordnung, Humanmedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020