Öffentliches Testament abgeben
Sie möchten Ihr Testament von einem Notar bzw. Notarin erstellen lassen? Dann wird von einem sogenannten öffentlichen Testament gesprochen.
Beschreibung
Die Errichtung eines Testaments ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Erben nicht, oder nicht ausschließlich bedacht werden sollen und ein größeres Vermögen vererbt werden soll. Wird dieses notariell errichtet, spricht man von einem öffentlichen Testament.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich zur Erstellung eines öffentlichen Testamentes an einen Notar oder eine Notarin.
Ansprechpartner
Für Wallenborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie haben zwei Möglichkeit Ihr öffentliches Testament notariell errichten zu lassen. Entweder können Sie zum Notar gehen und dort Ihren letzten Willen erklären oder Sie übergeben dem Notar oder der Notarin Ihr eigens niedergeschriebenes Testament mit der Erklärung, dass diese Schrift Ihren letzten Willen enthält.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen Kosten für den Notar an, die abhängig von dem Wert des Nachlasses sind.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch JM am 04.08.2020
Stichwörter
vererben, notarielles Testament, Nachlass, Notar, Erbe