• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Testament Rückgabe

Testament zurück nehmen

Sie möchten Ihr verwahrtes Testament zurückhaben? Dann können Sie die Herausgabe beim Nachlassgericht einfordern.

Beschreibung

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
 
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.

Ansprechpartner

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

Internet

Stichwörter

Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

Version

Technisch erstellt am 04.02.2022

Technisch geändert am 18.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Hinterlegungsschein

Voraussetzungen

Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten oder Lebenspartnern zurückgegeben werden. Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch JM am 04.08.2020

Version

Technisch erstellt am 04.08.2020

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Erbrecht, Verwahrung, Nachlass, Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung, Testament, Nachlassgericht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020