Testament Verwahrung
    99046018089000

    Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

    Sie möchten, dass Ihr Testament sicher verwahrt wird? Dann können Sie es beim Nachlassgericht verwahren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust.

    Notarielle Testamente werden unmittelbar von dem beurkundenden Notar bzw. der beurkundenden Notarin bei dem Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022
    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Es handelt sich um eine Verfügung von Todes wegen (Testament).

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen formlosen Antrag auf amtliche Verwahrung Ihres Testamentes beim Amtsgericht.

    Die Annahme zur Verwahrung der jeweiligen Verfügung von Todes wegen werden vom Rechtspfleger des Amtsgerichts angeordnet und von ihm und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemeinschaftlich durchgeführt. Die Verwahrung erfolgt unter gemeinschaftlichem Verschluss des Rechtspflegers und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Das Gericht ist verpflichtet Ihr Testament oder auch Erbvertrag im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Erbverträge können in die besondere amtliche Verwahrung gegeben oder bei der Notarin oder dem Notar verwahrt werden.

    Dokumente

    Ausgehend

    Hinterlegungsschein über die Verwahrung

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2020
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020