Ambulanten Pflegedienst anmelden
Pflegen ist Ihre Passion? Gründen Sie Ihren eigenen ambulanten Pflegedienst.
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen. Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.
Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.
Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit dem Landesverband der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Dieser regelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.
Hinweise für Worms: Hilfe zur Pflege
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Zuständigkeit
Für die Zulassung ist der Landesverband der Pflegekassen zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.04 Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Adresse
Hausanschrift
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Berufsurkunde für die Pflegedienstleitung (PDL) und stellvertretende PDL als
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann,
- oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,
- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
- oder Altenpflegerin / Altenpfleger,
- Nachweis der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
- Nachweis der Berufspraxis
- aktuelles Führungszeugnis für die PDL
- aktuelles Führungszeugnis des Inhabers oder der Inhaberin des Trägers
- Beschäftigungsnachweis (Nachweis der Sozialversicherungspflichtig vollbeschäftigten PDL und stellvertretenden PDL)
- Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
- Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Versicherungsnachweis (Haftpflicht etc.)
- Nachweis über die Anzeige beim Gesundheitsamt
- Nachweis über die Anzeige beim Finanzamt
- Information über den Träger der Einrichtung
- ggf. Nachweis über Gesellschaftsvertrag
- Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister
- Antragsformular
- Kostenaufstellung
- Personalaufstellung
- Musterpflegevertrag
- Pflegekonzept
Information über ggf. Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Voraussetzungen
- Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person ist eine ausgebildete Pflegefachkraft.
- Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person hat eine abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Pflegedienstleitung (PDL) bzw. ein Studium des Pflegemanagements abgeschlossen.
- Sie haben eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre.
- Sie müssen eine stellvertretende verantwortliche Person bestimmen, die die genannten Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Pflegedienst gründen, Pflegehilfe, Haushaltshilfe, Pflegeleistung, Pflegedienst zulassen