Ambulanter Pflegedienst Anmeldung

    Ambulanten Pflegedienst anmelden

    Pflegen ist Ihre Passion? Gründen Sie Ihren eigenen ambulanten Pflegedienst.

    Beschreibung

    Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen. Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.

    Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.

    Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit dem Landesverband der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Dieser regelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.

    Zuständigkeit

    Für die Zulassung ist der Landesverband der Pflegekassen zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@sinzig.de

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    Fax: 02642 4001-190

    Internet

    Weitere Informationen

    Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2015

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Berufsurkunde für die Pflegedienstleitung (PDL) und stellvertretende PDL als
      • Pflegefachfrau / Pflegefachmann,
      • oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,
      • oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
      • oder Altenpflegerin / Altenpfleger,
    • Nachweis der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
    • Nachweis der Berufspraxis
    • aktuelles Führungszeugnis für die PDL
    • aktuelles Führungszeugnis des Inhabers oder der Inhaberin des Trägers
    • Beschäftigungsnachweis (Nachweis der Sozialversicherungspflichtig vollbeschäftigten PDL und stellvertretenden PDL)
    • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
    • Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
    • Versicherungsnachweis (Haftpflicht etc.)
    • Nachweis über die Anzeige beim Gesundheitsamt
    • Nachweis über die Anzeige beim Finanzamt
    • Information über den Träger der Einrichtung
    • ggf. Nachweis über Gesellschaftsvertrag
    • Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister
    • Antragsformular
    • Kostenaufstellung
    • Personalaufstellung
    • Musterpflegevertrag
    • Pflegekonzept

    Information über ggf. Mitgliedschaft in einem Berufsverband

    Voraussetzungen

    • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person ist eine ausgebildete Pflegefachkraft.
    • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person hat eine abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Pflegedienstleitung (PDL) bzw. ein Studium des Pflegemanagements abgeschlossen.
    • Sie haben eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre.
    • Sie müssen eine stellvertretende verantwortliche Person bestimmen, die die genannten Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2020

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflegedienst zulassen, Pflegehilfe, Pflegeleistung, Pflegedienst gründen, Haushaltshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020