Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Neuer Personalausweis seit 1.11.2010
    Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

      online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

      Neuer Personalausweis seit 1.11.2010
      Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.

      Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

      (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

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      Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

      • Worms-Neuhausen
      • Worms-Pfeddersheim
      • Worms-Rheindürkheim
      • Worms-Horchheim

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        Zuständigkeit

        Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

        Ansprechpartner

        Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

        Beschreibung

        Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

        Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
        --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
             oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

        Jetzt gleich online erledigen!
        Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

        Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

        • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
        • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
        Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Sie haben Fragen?
        Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

        Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
        Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

          Adresse

          Hausanschrift

          Postanschrift Folzstraße 5

          67547 Worms

          Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

          Öffnungszeiten

          Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

          Kontakt

          Internet

          Version

          Technisch erstellt am 05.08.2024

          Technisch geändert am 18.02.2025

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017

          Technisch geändert am 09.06.2017

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021

          Technisch geändert am 23.04.2020

          erforderliche Unterlagen

          • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
          • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

          Voraussetzungen

          Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

          Rechtsgrundlage(n)

          Verfahrensablauf

          Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

          • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
          • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
          • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
          • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
          • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
          • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
          • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
          • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
          • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
          • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
          • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
          • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
          • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

          Fristen

          Es gibt keine Frist.

          Bearbeitungsdauer

          0 bis 1 Stunden

          Kosten

          Es fallen keine Kosten an.

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

          Weitere Informationen

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

          Version

          Technisch erstellt am 31.07.2020

          Technisch geändert am 01.11.2024

          Stichwörter

          Neuer PA, PA, Ausweis, Dokumentenausgabe, Personaldokument, Ausweisausgabe, Identitätsdokument, Ausweispflicht, Personalausweis abholen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Ausweis abholen, Personalausweis

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017

          Technisch geändert am 09.06.2017

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021

          Technisch geändert am 23.04.2020