Personalausweis abholen
Ihr Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben und muss grundsätzlich persönlich bzw. durch spezielle Abholvollmacht abgeholt werden.
Beschreibung
Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Informationstheke zentrales Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2122
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3869
Telefon Festnetz: +49 621 504-2121
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust: anderer Identitätsnachweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person mit Erklärung, dass der PIN-Brief der Bundesdruckerei beim Antragsteller vorliegt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Personalausweis Abholung
Die Ausgabe des Personalausweises hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Lediglich bei Personen unter 16 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Personalausweises an den gesetzlichen Vertreter/Betreuer/Bevollmächtigten. Die Ausgabe kann auch an eine Person mit spezieller Abholvollmacht erfolgen (die Abholvollmacht ist bei der Beantragung des Ausweises erhältlich). Eine Abholung mit einer formlosen Vollmacht ist nicht möglich! Diese Person hat sich durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.Ä. zu identifizieren und muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Ausgabe an Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Personalausweis Abholung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht mit einer Erklärungen zum Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei vorlegen.
Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
Fristen
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.08.2020
Stichwörter
Identitätsnachweis, Pass, Perso, Personalausweis, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Personaldokument, ePA, abholen, Ausweis, PA, elektronischer Personalausweis