Öffentliche Waage Betrieb anzeigen
Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.
zuständige Stelle
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Aktuelles
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist eine dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nachgeordnete technische Behörde. Das Landesamt ist eine einstufig gegliederte Verwaltung mit ihrer Zentrale in Bad Kreuznach und Technischen Stützpunkten in Kaiserslautern, Koblenz und Trier.
Beschreibung
Der Vollzug des gesetzlichen Messwesens (Eichwesen) gehört zur Kernaufgabe des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP). Unter anderem umfasst dies die Eichung von Messgeräten:
- im geschäftlichen Verkehr (u.a. Waagen, Gewichte, Zapfsäulen, Taxameter),
- im so genannten amtlichen Verkehr (u.a. Geschwindigkeitsmessgeräte)
- die im öffentlichen Interesse verwendet werden (u.a. Abgasmessgeräte für KFZ)
- im Bereich der Heilkunde (u.a. Personenwaagen)
Ein Teil der gesetzlichen Aufgaben (z.B. Befundprüfungen und Stichprobenprüfungen) wird auch von den staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen z.B. bei Versorgungsunternehmen oder Herstellerbetrieben, die vom LME RLP überwacht werden.
Zusätzlich obliegt dem LME RLP auch die Überwachung der richtigen Verwendung und der Abrechnung mit diesen Messgeräten, sowie die Marktüberwachung bei neuen Messgeräten.
Auch die Füllmengenkontrolle von vorverpackten Waren (sogenannten Fertigpackungen, z.B. Mineralwasser in Flaschen, Inhalt von Konservendosen) und unverpackten Backwaren gehört zu den Aufgaben des LME RLP.
Weitere Rechts- und Vollzugsbereiche, für die das LME RLP zuständig ist, sind die Überwachung der Effizienzkennzeichnung (Label) von elektrischen Geräten, Reifen und neuen Kraftfahrzeugen. Hier überprüft das LME RLP sowohl die Sichtbarkeit der Label an den Produkten (z.B. in den Geschäften) als auch die Richtigkeit der angegebenen Werte. Bei den neuen Kraftfahrzeugen ist das LME RLP nur dafür zuständig, dass die Autohändler die Effizienzkennzeichnung an den Fahrzeugen sichtbar angebracht haben.
Im Bereich des Medizinrechtes überprüft das LME RLP die Einhaltung einer qualitätsgerechten Arbeitsweise in medizinischen Laboratorien und in sonstigen medizinischen Einrichtungen (auf Grundlage der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriums-medizinischer Untersuchungen – Rili-BÄK“) und die turnusmäßige Kontrolle vom verschiedenen medizinischen Messgeräten (u.a. Blutdruckmessgeräte und Fieberthermometer).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernarbeitszeiten  Montag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Freitag 09:30 - 12:00 Uhr Service Center           Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine.
Formulare
Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.
Voraussetzungen
- Anbringung eines Schildes: „Öffentliche Waage Wägebereich von …kg bis …kg“
- Öffentliche Wägungen sind
- gewissenhaft und unparteiisch vorzunehmen,
- abzulehnen, wenn Verwender/Besitzer der Waage, das Wägepersonal oder ein unmittelbarer Angehöriger unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.
- Bescheinigung der öffentlichen Wägungen mit Unterschrift und Angabe
- dass es sich um eine öffentliche Wägung handelt,
- von Ort und Datum der Wägung des
- Namens des Auftraggebers,
- der Art des Wägegutes,
- des Kennzeichens bei KFZ oder Anhängern,
- bei selbsttätigen Waagen: des Zählwerksstandes vor/nach der Wiegung und Wägeergebnis.
- Aufbewahrung der Unterlagen über die öffentlichen Wägungen für mindestens zwei Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz am 30.06.2020
Stichwörter
Öffentlicher Wäger, Öffentliche Waage, Waage, Wäger