Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
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GS Gleiszellen-Gleishorbach
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - August-Becker-Schule
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GS Klingenmünster
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Grundschule Offenbach a. d. Queich
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GS Offenbach
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Grundschule Gossersweiler-Stein
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GS Gossersweiler-Stein
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Telefon Festnetz: 06346 5401
E-Mail: gs-gossersweiler@web.de
Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
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GS Ramberg
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Telefon Festnetz: 06345 8325
Telefon Festnetz: 06345-1432
Fax: 06345 959765
E-Mail: gsramberg@t-online.de
Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
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GS Böbingen
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Telefon Festnetz: 06327 2237
Telefon Festnetz: 06327 5402
Fax: 06327 969416
E-Mail: sekretariat@gaeuschule.eu
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - St. Laurentius-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Staufer-Schulzentrum FSP Lernen Förderschule
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SFL Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Altenbergschule FSP Lernen Förderschule
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SFL Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Annweiler
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RS+ Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Edenkoben
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RS+FOS Edenkoben
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Realschule plus-
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RS+ Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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RS+FOS Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Maikammer-Hambach
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RS+ Maikammer-Hambach
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Evangelisches Trifels-Gymnasium Annweiler
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GY Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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GY Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Gymnasium -
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GY Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium Edenkoben
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GY Edenkoben
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - BBS Südliche Weinstraße
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BBS Bad Bergzabern SÜW
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Südpfälzisches Zentrum für Pflegeberufe Klingenmünster
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BBS Klingenmünster
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erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schule, Schulfähigkeit