Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Weingarten Ritter-von-Weingarten-Schule
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GS Weingarten
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Ludwig Riedinger Grundschule Kandel
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GS Kandel Ludwig-Riedinger
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Telefon Festnetz: 07275 918249
Telefon Festnetz: 07275 918250
Fax: 07275 61267
E-Mail: info@grundschule-kandel.de
Grundschule Rheinzabern An der Römerstraße
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GS Rheinzabern
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Grundschule Germersheim Geschwister-Scholl-Schule
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GS Germersheim Scholl
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Grundschule Hainbuchenschule Hagenbach
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GS Hagenbach
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Telefon Festnetz: 07273 2520
Telefon Festnetz: 07273 4799
Grundschule Büchelberg
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GS Wörth Büchelberg
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Telefon Festnetz: 07271 131-260
E-Mail: gs-buechelberg@woerth.de
Grundschule Germersheim Dr. Eduard-Orth-Schule
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GS Germersheim Eduard-Orth
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Grundschule Gottfried-Tullaschule Germersheim
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GS Germersheim Gottfried Tulla
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Telefon Festnetz: 07274 70250
Telefon Festnetz: 07274 702511
Fax: 07274 702520
E-Mail: tullaschule@gmx.de
Fuchsbach Grundschule Zeiskam
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GS Zeiskam
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Telefon Festnetz: 06347 2839
Telefon Festnetz: 0170 4704358
Fax: 06347 608359
E-Mail: gs.zeiskam@gmail.com
Grundschule Wörth Dorschbergschule
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GS Wörth Dorschberg
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Telefon Festnetz: 07271 131520
Telefon Festnetz: 07271 131521
Fax: 07271 131524
E-Mail: gs-dorschberg@woerth.de
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schule, Schulfähigkeit