Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Von-Dalberg-Schule Dittelsheim-Heßloch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/70813726
Telefon Festnetz: 06244 4510
Fax: 06244 907758
E-Mail: dieter.gutzler@web.de
Internet
Grundschule Monsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06243 7533
E-Mail: sekretariat@gs-monsheim.de
Internet
Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06249 8056999
Fax: 06249 8056992
Telefon Festnetz: 06249 8056990
E-Mail: mail@grundschule-alsheim.de
Internet
Grundschule Saulheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06732 93846-20
Telefon Festnetz: 06732 93846-14
Telefon Festnetz: 06732 93846-0
E-Mail: info@gs-saulheim.de
Internet
Volkerschule - Schule mit den FSP Lernen und Sprache - Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06731 49842-0
Fax: 06731 49842-29
Telefon Festnetz: 06731 49842-2022
E-Mail: info@volkerschule.de
Internet
Wonnegauschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06242-9128611
Telefon Festnetz: 06242 912860
Fax: 06242 9128617
E-Mail: info@wonnegauschule.de
Internet
Integrierte Gesamtschule Osthofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06242 91324104
Telefon Festnetz: 06242 91324101
Telefon Festnetz: 06242 913240
E-Mail: info@igs-osthofen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.07.2020
Stichwörter
Grundschule, Schulfähigkeit, Schule, verspätete Einschulung, Einschulung