Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 350 - Schule und Sport
Adresse
Postanschrift
Seekatzstraße 3
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Seitleben
Zeppelinschule Speyer
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Speyer Woogbachschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 141710
E-Mail: verwaltung@woogbachschule.de
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Klosterschule St. Magdalena Speyer
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06232 -25081
Fax: 06232 -24388
Telefon Festnetz: 06232 6781908
E-Mail: st.magd.sp@t-online.de
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Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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Realschule plus Speyer Burgfeld-Schule
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Edith-Stein-Gymnasium Speyer der gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH
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Fachschule für Sozialwesen der Evang. Diakonissenanstalt Speyer Bildungsgang für Erzieher
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Pflegerische Schulen am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
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E-Mail: info@diakonissen.de
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Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer
Adresse
Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.07.2020
Stichwörter
Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schulfähigkeit, Schule