Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Dr.-Albert-Finck-Schule Neustadt
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GS Neustadt Albert-Finck
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Grundschule Neustadt August-Becker-Schule
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GS Neustadt August-Becker
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Grundschule Schöntalschule Neustadt/Weinstraße
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GS Neustadt Schöntal
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Grundschule Heinz-Sielmann-Schule Neustadt
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GS Neustadt Heinz-Sielmann
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Grundschule Neustadt-Diedesfeld Brüder-Grimm-Schule
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GS Neustadt Brüder-Grimm
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Grundschule Michael-Ende-Schule Neustadt-Haardt
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GS Neustadt Michael-Ende
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Georg-von-Neumayer-Realschule plus, Neustadt an der Weinstraße
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RS+ Neustadt/Weinstraße
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Telefon Festnetz: 06321 918610
Telefon Festnetz: 06321 918620
Fax: 06321 918611
E-Mail: gvn@schulen.neustadt.eu
Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Neustadt
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GY Neustadt Kurfürst-Ruprecht
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DLR Rheinpfalz Berufsbildende Schule für Weinbau und Gartenbau
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BBS Neustadt DLR
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Bildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Krankenhaus Neustadt
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BBS Neustadt Krankenhaus
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E-Mail: bikh@marienhaus.de
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schule, Schulfähigkeit