Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

    Schulpflicht Zurückstellung beantragen

    Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

    Beschreibung

    Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.

    Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.

    Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • formloser, schriftlicher Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
    • Es fallen keine Gebühren an.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist  in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
    • Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch ist möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und  Informationen der Kindertagesstätte, wenn  die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schule, Schulfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)