Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Margaretenschule Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Grundschule in der Au Neustadt/Wied
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Hausanschrift
Kontakt
Internet
Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Grundschule Waldbreitbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02638 9478471
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Telefon Festnetz: 02638 4250
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
Internet
Paul-Schneider-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Christiane-Herzog-Schule FSP motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Carl-Orff-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 883910
E-Mail: sekretariat@cos-neuwied.de
Internet
Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02683 94050-0
Fax: 02683 94050-20
Telefon Festnetz: 02683 94050-12
E-Mail: sekretariat@ass.bildung-rp.de
Internet
Kinzing-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02631 966012
Fax: 02631 966020
Telefon Festnetz: 02631 96600
E-Mail: sekretariat@kinzing-schule.de
Internet
Freie Christliche Schule Neuwied - staatlich anerkannte Realschule plus des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02631 8253300
E-Mail: info@fcsn-rsplus.de
Internet
Priv. Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02689 2970
E-Mail: mbgdierdorf@ekir.de
Internet
Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Berufsbildend Schule Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Private staatlich anerkannte Ersatzschule der Heinrich-Haus gGmbH Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Berufsbildende Schule Wirtschaft Neuwied - Ludwig-Erhard-Schule -
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Franziskus Krankenhaus Linz
Adresse
Hausanschrift
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Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus GmbH Neuwied
Adresse
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Freie Waldorfschule Neuwied -Staatlich genehmigte Ersatzschule- Rudolf-Steiner-Schule Mittelrhein
Adresse
Hausanschrift
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Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.07.2020
Stichwörter
Grundschule, Schulfähigkeit, Schule, verspätete Einschulung, Einschulung