Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule St. Sebastianus Ellenz-Poltersdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02673 1670
Fax: 02673 1670
Telefon Festnetz: 26731670
E-Mail: gs.ellenz-poltersdorf@gsvgcoc.de
Internet
Astrid-Lindgren-Schule SFG/M Förderschule
Kontakt
Telefon Festnetz: 02671 987120
Telefon Festnetz: 02671 987110
Fax: 02671 987150
E-Mail: info@sfgm-dohr.de
Internet
St.-Martin-Heimschule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kurfürst-Balduin-Schule - Realschule plus und Fachoberschule Kaisersesch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Realschule plus Vulkaneifel Ulmen/Lutzerath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02676 9521039
Telefon Festnetz: 02676 9521030
Telefon Festnetz: 02677 422
E-Mail: info@rsplus-vulkaneifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.07.2020
Stichwörter
Grundschule, Schulfähigkeit, Schule, verspätete Einschulung, Einschulung