Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Horchheim Joseph-Mendelssohn-Schule
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GS Koblenz-Horchheim
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Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule
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BBS Koblenz Gew/Hsw/Soz
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Grundschule Asterstein Koblenz
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GS Koblenz-Asterstein
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Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
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GS Koblenz Freiherr-vom-Stein
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Telefon Festnetz: 0261 42168
Fax: 0261 4010165
Grundschule Neukarthause Koblenz
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GS Koblenz-Neukarthause
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Grundschule Pfaffendorfer Höhe Balthasar-Neumann-Schule
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GS Koblenz-Pfaffendorfer Höhe
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Grundschule Immendorf St. Christophorus-Schule
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GS Koblenz-Immendorf
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Schule am Bienhorntal Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
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SFG Koblenz
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St. Franziskus-Schule Koblenz - Staatlich anerkannte Realschule plus Integrative Realschule und Staatlich genehmigte Fachoberschule Ersatzschule - in Trägerschaft des Bistums Trier
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RS+FOS Koblenz St. Franziskus
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Clemens-Brentano-/ Overberg Realschule plus Koblenz
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RS+ Koblenz Clemens-Brentano
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Realschule plus auf der Karthause Koblenz
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RS+ Koblenz Auf der Karthause
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Bischöfliches Cusanus-Gymnasium i. Tr. des Bistums Trier
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GY Koblenz Cusanus
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Gymnasium auf dem Asterstein Koblenz
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GY Koblenz auf dem Asterstein
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Dr. Zimmermannsche Wirtschaftsschule Koblenz
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BBS Koblenz Dr. Zimmermannsche
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Hildegard-von-Bingen-Schule Koblenz Priv. Fachschule für Sozialwesen
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BBS Koblenz Hil. von Bingen
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Telefon Festnetz: 0261 18410
Fax: 0261 309460
E-Mail: sekretariat-hildegard-von-bingen-schule@bistum-trier.de
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Ev. Stift St. Martin Koblenz
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BBS Koblenz St. Martin
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E-Mail: karriere@gk.de
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Kemperhof Koblenz
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BBS Koblenz Kemperhof
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E-Mail: karriere@gk.de
Bildungscampus Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
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BBS Koblenz Kath. Klinikum
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erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schule, Schulfähigkeit