Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Lauterecken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06382 403495
Telefon Festnetz: 06382 4030304
Telefon Festnetz: 06382 8309
E-Mail: GS.Lauterecken@t-online.de
Grundschule Potzbergschule Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule St. Julian
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06387 4120600
Telefon Festnetz: 06387 993578
Telefon Festnetz: 06387 334
E-Mail: gs-st-julian@t-online.de
Internet
Grundschule Am Königsberg Wolfstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06304 41692815
Fax: 06304 416928133
Telefon Festnetz: 06304 4169280
E-Mail: grundschulewolfstein@t-online.de
Internet
Grundschule Glan-Münchweiler Glantalschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06383 925960
Fax: 06383 9259619
Telefon Festnetz: 06383 9259612
E-Mail: sekretariat@glantalschule.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.07.2020
Stichwörter
Schulaufnahmeverfahren, Schulfähigkeit, Schulanmeldung, Einschulung, 5 Jahre, Grundschule