Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Weingarten Ritter-von-Weingarten-Schule
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GS Weingarten
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Grundschule Hainbuchenschule Hagenbach
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GS Hagenbach
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Telefon Festnetz: 07273 2520
Telefon Festnetz: 07273 4799
Grundschule Gottfried-Tullaschule Germersheim
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GS Germersheim Gottfried Tulla
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Telefon Festnetz: 07274 70250
Telefon Festnetz: 07274 702511
Fax: 07274 702520
E-Mail: tullaschule@gmx.de
Ludwig Riedinger Grundschule Kandel
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GS Kandel Ludwig-Riedinger
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Telefon Festnetz: 07275 918249
Telefon Festnetz: 07275 918250
Fax: 07275 61267
E-Mail: info@grundschule-kandel.de
Grundschule Rheinzabern An der Römerstraße
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GS Rheinzabern
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Grundschule Germersheim Geschwister-Scholl-Schule
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GS Germersheim Scholl
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Grundschule Büchelberg
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GS Wörth Büchelberg
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Telefon Festnetz: 07271 131-260
E-Mail: gs-buechelberg@woerth.de
Grundschule Germersheim Dr. Eduard-Orth-Schule
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GS Germersheim Eduard-Orth
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Fuchsbach Grundschule Zeiskam
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GS Zeiskam
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Telefon Festnetz: 06347 2839
Telefon Festnetz: 0170 4704358
Fax: 06347 608359
E-Mail: gs.zeiskam@gmail.com
Grundschule Wörth Dorschbergschule
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GS Wörth Dorschberg
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Telefon Festnetz: 07271 131520
Telefon Festnetz: 07271 131521
Fax: 07271 131524
E-Mail: gs-dorschberg@woerth.de
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Schulanmeldung, Schulfähigkeit, Schulaufnahmeverfahren, Grundschule, Einschulung, 5 Jahre