Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Ernst-Reuter-Schule
Aktuelles
GS Haßloch Ernst-Reuter
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 935130
Telefon Festnetz: 06324 935131
Fax: 06324 935142
E-Mail: ernst-reuter-schule@hassloch.de
Grundschule Grünstadt I Theodor-Heuss-Schule
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GS Grünstadt Theodor-Heuss
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Grundschule Pestalozzischule Bad Dürkheim
Aktuelles
GS Bad Dürkheim Pestalozzi
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Grundschule Ellerstadt-Friedelsheim-Gönnheim
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GS Ellerstadt
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Grundschule Grünstadt II Dekan-Ernst-Schule
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GS Grünstadt Dekan-Ernst
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Grundschule Valentin-Ostertag-Schule Bad Dürkheim
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GS Bad Dürkheim Ostertag
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Telefon Festnetz: 06322 980695
Telefon Festnetz: 06322 988628
Fax: 06322 4001
E-Mail: vos@bad-duerkheim.de
Grundschule Jakob Böshenz Bockenheim
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GS Bockenheim
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Telefon Festnetz: 06359 4111
E-Mail: gs.bockenheim@gmail.com
Grundschule Wachenheim
Aktuelles
GS Wachenheim
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06322/66074
Telefon Festnetz: 06322/7910135 - SL
Fax: 06322/7910134
E-Mail: c.koenig@gts-wachenheim.de
Grundschule III Grünstadt - Schule am Ritterstein - Sausenheim
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GS Grünstadt-Sausenheim
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Maria-Montessori-Schule Bad Dürkheim
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GS Bad Dürkheim Montessori
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06322 9414940
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Schulanmeldung, Schulfähigkeit, Schulaufnahmeverfahren, Grundschule, Einschulung, 5 Jahre