Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Einschulung vorzeitig beantragen

    Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.

    Tipp:  Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.

    Ansprechpartner

    Grundschule Zweibrücken Albert-Schweitzer

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernstweilertalstr. 11

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 6332905283

    Telefon Festnetz: 06332 903169

    E-Mail: gs-albert-schweitzer-schule@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Breitwiesenschule Zweibrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteinstr. 25

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 905280

    Telefon Festnetz: 06332 903167

    E-Mail: gs-breitwiesenschule@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Hilgard

    Adresse

    Hausanschrift

    Ackerweg 9

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 450507

    Telefon Festnetz: 06332 450501

    E-Mail: gs-hilgardschule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken-Ixheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Mann-Str. 60

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 903232

    Fax: 06332 903233

    E-Mail: gs-thomas-mann-schule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Mittelbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitensteinstr. 32

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 905641

    Fax: 06332 905642

    E-Mail: gs-mittelbach@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Pestalozzi

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelsbergstr. 27

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 2097511

    Telefon Festnetz: 06332 209750

    E-Mail: gs-pestalozzischule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken - Rimschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleeweg 9

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 75277

    Fax: 06332-209536

    E-Mail: gs-rimschweiler@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Sechsmorgen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Otterstein 14

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 450500

    Fax: 06332-487988

    E-Mail: gs-sechsmorgen@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser, schriftlicher Antrag
    • Vorlage der Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
    • Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es  erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

    • Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
    • Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
    • Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
    • Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.

    Fristen

    Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulaufnahmeverfahren, Schulfähigkeit, Schulanmeldung, Einschulung, 5 Jahre, Grundschule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de