Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Pirmasens-Gersbach/Windsberg/Winzeln
Aktuelles
GS Pirmasens-Windsberg/Winzeln
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 98284
Telefon Festnetz: 06331 99691
Fax: 06331 141845
E-Mail: gs.gww@pirmasens.de
Grundschule Pirmasens Horebschule
Aktuelles
GS Pirmasens Horeb
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 24030
Telefon Festnetz: 06331 240326
Fax: 06331 240315
E-Mail: gs.horeb@pirmasens.de
Grundschule Robert-Schuman-Schule Pirmasens
Aktuelles
GS Pirmasens Robert-Schuman
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Pirmasens Wittelsbach-Schule
Aktuelles
GS Pirmasens-Wittelsbach
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Pirmasens Ruhbank/Erlenbrunn
Aktuelles
GS Pirmasens-Ruhbank/Erlenbrunn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private Grund- und Hauptschule des Nardinihauses Pirmasens
Aktuelles
GHS Pirmasens
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Schulanmeldung, Schulfähigkeit, Schulaufnahmeverfahren, Grundschule, Einschulung, 5 Jahre