Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Freudenburg
Aktuelles
GS Freudenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06582 330
E-Mail: info@grundschule-freudenburg.de
Grundschule Igel
Aktuelles
GS Igel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06501 12985
E-Mail: gs-igel@online.de
Grundschule Irsch/Saar
Aktuelles
GS Irsch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06581 2944
E-Mail: grundschule.irsch@aol.de
Grundschule Langsur
Aktuelles
GS Langsur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06501 14405
Telefon Festnetz: 65016060659
Fax: 0651/2703000163
E-Mail: gs-langsur@online.de
Grundschule Reinsfeld
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Grundschule Mertesdorf-Kasel
Aktuelles
GS Mertesdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0651 57278
Telefon Festnetz: 0651 57295
Fax: 0651 9950375
E-Mail: grundschule@mertesdorf.de
Private Grund- und Hauptschule Propstey St. Josef
Aktuelles
GHS Taben-Rodt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06582 914000
Telefon Festnetz: 06582 914043
Fax: 06582 914040
E-Mail: info@propstey-taben.de
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Schulanmeldung, Schulfähigkeit, Schulaufnahmeverfahren, Grundschule, Einschulung, 5 Jahre