Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Idar-Oberstein Algenrodt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64755
Fax: 06781 64759
Telefon Festnetz: 06781 64750
E-Mail: gs-algenrodt@idar-oberstein.de
Internet
Grundschule Westrich Baumholder
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06783 981130
Fax: 06783 981131
Grundschule Idar-Oberstein Oberstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64781
Fax: 06781 64789
Telefon Festnetz: 06781 64780
E-Mail: gs-oberstein@idar-oberstein.de
Grundschule Idar-Oberstein Idarbachtal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64740
Telefon Festnetz: 06781 64741
Fax: 06781 64749
E-Mail: gs-idarbachtal@idar-oberstein.de
Internet
Grundschule Idar-Oberstein Auf der Bein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781/64771
Fax: 06781/64776
Telefon Festnetz: 06781/64770
E-Mail: gs-aufderbein@idar-oberstein.de
Grundschule Fischbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06784/2544
E-Mail: info@grundschule-fischbach.de
Internet
Grundschule Reidenbachtal Oberreidenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06788 7131
E-Mail: info@gs-reidenbachtal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.07.2020
Stichwörter
Schulaufnahmeverfahren, Schulfähigkeit, Schulanmeldung, Einschulung, 5 Jahre, Grundschule