Einschulung vorzeitig beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Margaretha-von-Arenberg-Schule Grundschule Antweiler
Aktuelles
GS Antweiler
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Grundschule Obere Grafschaft Grafschaft-Gelsdorf
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GS Obere Grafschaft
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Grundschule An der Arche Grafschaft Leimersdorf
Aktuelles
GS Grafschaft Leimersdorf
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Grundschule Sankt Martin Remagen
Aktuelles
GS Remagen St. Martin
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Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
- Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Fristen
Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Schulanmeldung, Schulfähigkeit, Schulaufnahmeverfahren, Grundschule, Einschulung, 5 Jahre