Beherbergungsstätten längeren Aufenthalt melden
Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten? Dann müssen Sie sich sich bei der Meldebehröde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 230 - Bürgerdienste (Bürgerbüros)
Adresse
Postanschrift
BB 1 - Maximilianstraße 94
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro I - Innenstadt (mit Fundbüro)
Postanschrift
BB 2 - Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II - mit Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Die Bürgerbüros (nicht die Führerscheinstelle) können ohne vorherige Terminvergaben besucht werden. Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II). Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auchmittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
Fax: 06232 14-1350
Telefon Festnetz: 06232 14-1333
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
Fax: 06232 14-1353
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Kontaktperson
Bürgerbüro Maximilianstraße
Postanschrift
Maximilianstraße 94
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-1333
Fax: 06232 14-1350
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Bürgerbüro Industriestraße
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Fax: 06232 14-1353
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Durchwahlnummer BB I = 14 1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße 94)
Durchwahlnummer BB II = 14 1334 (Bürgerbüro Industriestraße 23)
Die beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer sind die Anlaufstelle für alle wichtigen Angelegenheiten, die bei der Verwaltung zu erledigen sind. Sei es die An-, Ab- oder Ummeldung der Wohnanschrift, die Beglaubigung von Dokumenten oder die Beantragung von Pass- und Reisedokumenten.
Das städtische Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro Maximilianstraße.
Das Bürgerbüro in der Industriestraße beherbergt zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle der kreisfreien Stadt Speyer.
Die einzelnen Leistungen der Bürgerbüros finden Sie in deren Leistungsverzeichnis.
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung, Herberge, Anmeldung