Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beherbergungsstätten längeren Aufenthalt melden

    Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich sich bei der Meldebehröde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 230 - Bürgerdienste (Bürgerbüros)

    Adresse

    Postanschrift

    BB 1 - Maximilianstraße 94

    67346 Speyer

    Gebäude: Bürgerbüro I - Innenstadt (mit Fundbüro)

    Postanschrift

    BB 2 - Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Gebäude: Bürgerbüro II - mit Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung

    Öffnungszeiten

    Die Bürgerbüros (nicht die Führerscheinstelle) können ohne vorherige Terminvergaben besucht werden. Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II). Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auchmittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1350

    Telefon Festnetz: 06232 14-1333

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    Fax: 06232 14-1353

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Durchwahlnummer BB I = 14 1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße 94)
    Durchwahlnummer BB II = 14 1334 (Bürgerbüro Industriestraße 23)

    Die beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer sind die Anlaufstelle für alle wichtigen Angelegenheiten, die bei der Verwaltung zu erledigen sind. Sei es die An-, Ab- oder Ummeldung der Wohnanschrift, die Beglaubigung von Dokumenten oder die Beantragung von Pass- und Reisedokumenten. 

    Das städtische Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro Maximilianstraße.

    Das Bürgerbüro in der Industriestraße beherbergt zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle der kreisfreien Stadt Speyer.

    Die einzelnen Leistungen der Bürgerbüros finden Sie in deren Leistungsverzeichnis.

    Datenschutzerklärung

    Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung, Herberge, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de