Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beherbergungsstätten längeren Aufenthalt melden

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich sich bei der Meldebehröde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nastätten

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Nastätten gehört zum Landkreis Rhein-Lahn-Kreis und umfasst die Stadt Nastätten und die Ortsgemeinden Berg, Bettendorf, Bogel, Buch, Diethardt, Ehr, Endlichhofen, Eschbach, Gemmerich, Himmighofen, Holzhausen an der Haide, Hunzel, Kasdorf, Kehlbach, Lautert, Lipporn, Marienfels, Miehlen, Niederbachheim, Niederwallmenach, Oberbachheim, Obertiefenbach, Oberwallmenach, Oelsberg, Hainau, Rettershain, Ruppertshofen, Strüth, Weidenbach, Welterod und Winterwerb.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 1

    56355 Nastätten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: post@vg-nastaetten.de

    Telefon Festnetz: 06772 802-0

    Fax: 06772 802-26

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Webservice, VG_Nastätten)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, VG_Nastätten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 11.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung, Herberge, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)