• Hövels (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Beherbergungsstätten längeren Aufenthalt melden

Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich sich bei der Meldebehröde anmelden.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich sich bei der Meldebehröde anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

zuständige Stelle

Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 75

57537 Wissen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 2742 939-0

Fax: +49 2742 939-207

E-Mail: info@rathaus-wissen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 14.06.2022

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

Hinweise (Besonderheiten)

Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 11.01.2016

Version

Technisch erstellt am 12.06.2020

Technisch geändert am 12.02.2024

Stichwörter

Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung, Herberge, Anmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020