Deutschlandstipendium beantragen
Sie sind der oder die Beste in Ihrem Studiengang? Erfahren Sie hier, wie Sie sich für ein Stipendium bewerben können.
Beschreibung
Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.
Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.
Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen, braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt.
Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule.
Ansprechpartner
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences
Aktuelles
Die Hochschule Kaiserslautern ist eine moderne Hochschule der angewandten Wissenschaften und Gestaltung an den Standorten Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken.
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Hochschule Koblenz
Aktuelles
Die Hochschule Koblenz bietet neben technischen auch betriebswirtschaftliche sowie als einzige staatliche Hochschule in Rheinland-Pfalz sozialwissenschaftliche Studiengänge an.
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Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Aktuelles
Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ist stark in Betriebswirtschaftslehre, Sozial- und Gesundheitswesen und bietet eine ausgewogene Mischung von Theorie und Praxisorientierung.
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Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.03 Ausländerwesen
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 8 bis 10 Wochen. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder die gerade bearbeiteten Vorgänge unterbrechen. Dies führt zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Wir bitten um Verständnis.
++ Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2026 verlängert: Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1.UkraineAufenthÄndFGV) vom 22.11.2024 in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV) vom 28.11.2023 werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 01.02.2025 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereisten Ausländern gewährt. Für die Verlängerung müssen die Geflüchtete die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. ++
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Dienstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung  
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein max. 2-seitiges Motivationsschreiben,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
- eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
- von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt,
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
- ggf. eine Erklärung zu besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen
Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind.
Voraussetzungen
Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium
- Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche
- Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb
Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.
Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über 30,00 Euro pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.
- Die Kommission setzt sich aus Mitarbeitern der Hochschule selbst und – falls von der Hochschule vorgesehen – Förderern des Stipendiums aus der Privatwirtschaft zusammen.
- Wird das Stipendium bewilligt, erhalten Sie die Förderung über zwei Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen für das Stipendium noch erfüllt sind und das Stipendium verlängert werden kann – im Idealfall bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einen Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder dessen Fortzahlung gibt es jedoch nicht.
Fristen
Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und können dort erfragt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 12.06.2020
Stichwörter
Begabtenförderung, finanzielle Unterstützung, Finanzielle Hilfe, Unterstützung, Studenten, Studium, Förderung, Hochschule, Begabt