Deutschlandstipendium Bewilligung

    Deutschlandstipendium beantragen

    Sie sind der oder die Beste in Ihrem Studiengang? Erfahren Sie hier, wie Sie sich für ein Stipendium bewerben können.

    Beschreibung

    Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.

    Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

    Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen, braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt.

    Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ein max. 2-seitiges Motivationsschreiben,
    • einen tabellarischen Lebenslauf,
    • das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem,
    • Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
    • eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
    • von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
    • ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt,
    • ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
    • ggf. eine Erklärung zu besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen

    Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind.

    Voraussetzungen

    Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.

    Berücksichtigt werden unter anderem:

    • Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium
    • Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche
    • Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb

    Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.

    Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über 30,00 Euro pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.
    • Die Kommission setzt sich aus Mitarbeitern der Hochschule selbst und – falls von der Hochschule vorgesehen – Förderern des Stipendiums aus der Privatwirtschaft zusammen.
    • Wird das Stipendium bewilligt, erhalten Sie die Förderung über zwei Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen für das Stipendium noch erfüllt sind und das Stipendium verlängert werden kann – im Idealfall bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einen Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder dessen Fortzahlung gibt es jedoch nicht.

    Fristen

    Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und können dort erfragt werden. 

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 12.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Begabt, Studenten, Unterstützung, Finanzielle Hilfe, Förderung, Studium, Begabtenförderung, finanzielle Unterstützung, Hochschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)