Förderung zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge beantragen
Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.
Beschreibung
Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.
zuständige Stelle
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Aufgaben des Ministeriums:
Integration:
Rheinland-pfälzische Integrationspolitik will Barrieren abbauen und Ausgrenzung bekämpfen. Bildung ist dabei ein zentraler und wichtiger Baustein und soll möglichst früh beginnen. Wir legen grundsätzlich großen Wert auf die Förderung der Sprachkompetenz und zwar sowohl in Deutsch als auch in der Herkunftssprache. Mehrsprachigkeit betrachten wir als eine große Ressource.
Ein wichtiges Ziel der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik ist die gleichberechtigte Teilhabe der nach Rheinland-Pfalz zugewanderten Frauen und Männer. Wir wollen, dass sie an der Entwicklung von Integrationsmaßnahmen aktiv mitwirken. Damit dies auch praktisch gelingt, wollen wir die Maßnahmen, Projekte und Konzepte, die der Integration dienen, mit Migrationsverbänden und Zugewanderten gemeinsam entwickeln. Eine wichtige Rolle übernimmt hierbei der Landesbeirat für Migration und Integration.
Familie:
Familien in Rheinland-Pfalz sollen sich wohlfühlen und die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Unseren familienpolitischen Schwerpunkte: Guter Start ins (Kinder-)Leben, Gute Zukunft für alle Kinder und Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium/Pflege und Förderung von Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Lebensformen haben alle Familien im Blick. Eltern und Kinder sollen in Rheinland-Pfalz gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen haben.
Kinder und Jugend:
Zu den Aufgabenbereichen der Referate Kinder und Jugend gehören: Kinderpolitik mit den Bereichen Sensibilisierung für Kinderrechte und Impulse für die Entwicklung "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz", Kinderschutzdienste, Jugendpolitik mit den Bereichen Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen / Leitstelle Partizipation, Medienpädagogik der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendschutz.
Frauen:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist schon lange im Grundgesetz verankert. Doch die Praxis sieht oft ganz anders aus. Die Einkommen von Frauen liegen noch immer deutlich unter denen der Männer. Frauen erhalten im Rentenalter noch nicht einmal die Hälfte der durchschnittlichen Männerrente. Frauen sind viel seltener in Vorständen, Aufsichtsräten oder Führungsfunktionen in Wirtschaft und Gesellschaft vertreten.
Ziel ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent durchzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Frauen in allen politischen Entscheidungen im Einflussbereich der Landesregierung berücksichtigt werden.
Kultur:
Zentrales Anliegen der Kulturpolitik des Landes ist es, allen, nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den ländlichen Regionen des Landes, die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen. Deshalb steht die Förderung der kulturellen Bildung im Zentrum unserer Kulturpolitik.
Verbraucherschutz:
Ziel der Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz ist, den Schutz und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, Verbraucherkompetenz zu stärken und Verbraucherinteressen geltend zu machen - in der analogen, wie in der digitalen Welt. Hierzu arbeiten wir mit unterschiedlichen Partnern und Akteuren zusammen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)
Voraussetzungen
- Projekt oder Veranstaltung muss in Zusammenhang mit Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge stehen
- Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
- Formlose Antragstellung beim Ministerium
- Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Fristen
Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Wochen
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.06.2020
Stichwörter
Feste, Vertriebene, Projekte, Gedenkveranstaltung, Flüchtlinge