Steuererklärung Aufschub

    Steuererklärung Frist verlängern

    Sie schaffen die Abgabe der Steuererklärung nicht rechtzeitig? Dann haben Sie die Möglichkeit zur Verlängerung der Abgabefrist bei zuständigen Finanzamt zu beantragen.

    Beschreibung

    Ihre Steuerklärungen - hierzu zählen auch Steueranmeldungen - müssen Sie bis zur gesetzlich vorgegebenen Frist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sollten Sie an der Einhaltung der Abgabefrist gehindert sein, können Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können Sie die Steuererklärung bis zu der neu vereinbarten Frist einreichen.

    Werden Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gelten für die Abgabe der Jahressteuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) bereits längere Fristen. Daher ist in diesen Fällen eine Fristverlängerung darüber hinaus nur möglich, wenn Sie ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Frist einzuhalten.

    Zuständigkeit

    Richten Sie Ihren Antrag an das Finanzamt, bei dem auch die Steuererklärung einzureichen wäre.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sowie ggf. Unterlagen zum Nachweis des Hinderungsgrundes.

    Voraussetzungen

    In Ihrem Antrag ist anzugeben, aus welchem Grund Sie an der Einhaltung der Frist gehindert sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine. Sie sollten Ihren Antrag aber so früh wie möglich stellen, um ggf. dadurch überflüssig werdende weitere Verfahrenshandlungen des Finanzamts zu vermeiden, z. B. Erinnerungen, Androhung von Zwangsgeld.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fristverlängerung, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Abgabe, Abzugsteuer, Ertragsteuer, Abgabenordnung, Steuerabzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English