Steuererklärung Frist verlängern
Sie schaffen die Abgabe der Steuererklärung nicht rechtzeitig? Dann haben Sie die Möglichkeit zur Verlängerung der Abgabefrist bei zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Beschreibung
Ihre Steuerklärungen - hierzu zählen auch Steueranmeldungen - müssen Sie bis zur gesetzlich vorgegebenen Frist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sollten Sie an der Einhaltung der Abgabefrist gehindert sein, können Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können Sie die Steuererklärung bis zu der neu vereinbarten Frist einreichen.
Werden Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gelten für die Abgabe der Jahressteuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) bereits längere Fristen. Daher ist in diesen Fällen eine Fristverlängerung darüber hinaus nur möglich, wenn Sie ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Frist einzuhalten.
Zuständigkeit
Richten Sie Ihren Antrag an das Finanzamt, bei dem auch die Steuererklärung einzureichen wäre.
Ansprechpartner
Finanzamt Kaiserslautern
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Kaiserslautern umfasst das Gebiet der Stadt Kaiserslautern sowie der Verbandsgemeinden Eisenberg, Enkenbach-Alsenborn, Nordpfälzer-Land, Otterbach-Otterberg und Winnweiler.
Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Kaiserslautern zudem noch Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:
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Körperschaftsteuer und Bezirks-Betriebsprüfung für das Finanzamt Kusel-Landstuhl
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Großbetriebsprüfung für die Finanzämter Kusel-Landstuhl und Pirmasens.
Ferner ist das Finanzamt Kaiserslautern landesweit zuständig für die Besteuerung bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung.
Aufgaben, die für das Finanzamt Kaiserslautern von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
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Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Neustadt)
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Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
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Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt)
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Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden)
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Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Kaiserslautern.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag sowie ggf. Unterlagen zum Nachweis des Hinderungsgrundes.
Voraussetzungen
In Ihrem Antrag ist anzugeben, aus welchem Grund Sie an der Einhaltung der Frist gehindert sind.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine. Sie sollten Ihren Antrag aber so früh wie möglich stellen, um ggf. dadurch überflüssig werdende weitere Verfahrenshandlungen des Finanzamts zu vermeiden, z. B. Erinnerungen, Androhung von Zwangsgeld.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.05.2020
Stichwörter
Abgabe, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Ertragsteuer, Steuerabzug, Fristverlängerung, Abgabenordnung, Abzugsteuer