Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung

    Beschreibung

    Unsere Ordnungs- und Sozialabteilung ist zuständig für:

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Fundwesen, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe und Gaststätten, Straßenverkehr, Sozialversicherung, Soziale Hilfen, Wohngeld, Leistungen für Asylbewerber, Umwelt- und Naturschutz, Landespflege

    Die Büros befinden sich im Erdgeschoß, 
    Zimmer: 108-117

    Unser Standesamt ist zuständig für:

    Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, Einbürgerungsanträge, Bestattungsgenehmigungen, Kirchenaustritte, Ahnenforschung

    Das Büro befindet sich im Erdgeschoß, 
    Zimmer: 112

    Adresse

    Hausanschrift

    Landauer Straße 18-20

    66482 Zweibrücken

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06332 8062-999

    Telefon Festnetz: 06332 8062-0

    E-Mail: info@vgzwland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
    • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
    • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
    • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
    • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

    Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

    Kosten

    Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses: Gebühr 25.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Beerdigungsinstitut, Bestatter, Leichnam, Leiche, Leichenhalle, Feuerbestattungsgesetz, Feuerbestattung, Leichenausgrabung, Totenschein, Leichenverordnung, tot, Tod, Leichenwesen, Leichenaufbewahrung, Seebestattung, Sterbefall, Bestattung, Leichenüberführung, Leichenwagen, Bestattungsinstitut, Überführung, Beerdigung, Leichenpass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de