Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweise für Mainz: Leichenpass

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Wirtschaftsbetrieb Mainz

    Beschreibung

    Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist mit über 270 Mitarbeitenden täglich in Mainz für Mainz im Einsatz. 

    Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um

    • die Pflege, den Erhalt und die Organisation der dreizehn städtischen Friedhöfe geht,
    • die Stadtentwässerung mit Kanalisation und den Betrieb der Mainzer Kläranlage,
    • die Planung und Steuerung des Neubaus von Kanälen und zahlreichen Projekten wie Straßen und Brücken im Auftrag der Stadt Mainz, 
    • den Hochwasserschutz,
    • die Verwaltung des Winterhafens, der Mainzer Schiffsanlegestellen, der Öffentlichen Toiletten und die Bürgerinformation im Mainzer Umweltladen.
    • Darüber hinaus sind wir an zwei Tochter-Unternehmen beteiligt: Der Krematorium Mainz GmbH und der Thermische Verwertung Mainz GmbH.                                                                                    
       

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 70

    55120 Mainz

    Postfachadresse

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 97150

    E-Mail: wirtschaftsbetrieb.mainz@stadt.mainz.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
    • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
    • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
    • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
    • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

    Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

    Kosten

    Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses: Gebühr 25.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Beerdigungsinstitut, Bestatter, Leichnam, Leiche, Leichenhalle, Feuerbestattungsgesetz, Feuerbestattung, Leichenausgrabung, Totenschein, Leichenverordnung, tot, Tod, Leichenwesen, Leichenaufbewahrung, Seebestattung, Sterbefall, Bestattung, Leichenüberführung, Leichenwagen, Bestattungsinstitut, Überführung, Beerdigung, Leichenpass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de