Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    WBL - Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bliesstraße 10

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit Friedhofsverwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:0 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-4849

    Fax: +49 621 504-2969

    E-Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2015 (von: Schwartz, Oliver)

    Technisch geändert am 28.05.2023 (von: Wilczek, Beate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
    • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
    • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
    • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
    • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

    Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

    Kosten

    Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses : Gebühr 25.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MSAGD am 06.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Seebestattung, Beerdigung, Leichenpass, Bestattung, Leiche, Totenschein, Leichenaufbewahrung, Bestattungsinstitut, tot, Leichenwagen, Überführung, Bestatter, Leichenverordnung, Tod, Leichnam, Feuerbestattung, Leichenwesen, Feuerbestattungsgesetz, Leichenhalle, Leichenüberführung, Leichenausgrabung, Beerdigungsinstitut, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)