Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zweibrücker Straße 33

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    März bis Oktober: Montag: 8:30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr Mittwoch: 8:30 bis 12 Uhr Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr Freitag: 8:30 bis 12 Uhr November bis Februar: Montag: 8:30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr Mittwoch: 8:30 bis 12 Uhr Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr Freitag: 8:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-3250

    Fax: 06341 13-3259

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
    • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
    • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
    • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
    • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

    Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

    Kosten

    Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses: Gebühr 25.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Leiche, Leichenwesen, Leichenausgrabung, Leichenüberführung, Bestattungsinstitut, tot, Leichenpass, Beerdigung, Leichenhalle, Bestattung, Beerdigungsinstitut, Überführung, Leichenwagen, Leichenverordnung, Leichnam, Feuerbestattungsgesetz, Feuerbestattung, Seebestattung, Leichenaufbewahrung, Sterbefall, Totenschein, Bestatter, Tod

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de